Inklusion

Inklusion gemäß BTHG

Im Jahr 2016 ist das BTHG – Bundesteilhabegesetz, Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, in Kraft getreten. Laut SGB IX §2 sind Menschen mit Behinderungen: „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gesellschaftlichen Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Ob bereits behindert, von einer Behinderung bedroht oder in der Entwicklung verzögert – gemeinsam haben diese Menschen, dass ein erhöhter Betreuungsbedarf realistisch ist. Demzufolge haben auch betroffene Kinder in unserer Kindertageseinrichtung ein Anrecht auf zusätzliche Unterstützung. Der Träger Kita Zweckverband hat die Möglichkeit eine Inklusionsfachkraft über Basisleistung I einzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erziehungsberechtigten eine Diagnose für ihr Kind eingeholt haben. Als erste/r Ansprechpartner/in ist da die/der Kinderärztin/-arzt zu nennen. Die weiterführende Diagnostik übernimmt eine Praxis für Psychologie oder das SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum). Diese sind z.B. angesiedelt im St. Anna Krankenhaus oder in den Helioskliniken. Bei Aufnahme des Kindes ist das Team der Kita bei diesem Prozess an der Seite der betroffenen Familie. Es leistet Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme zu den einzelnen Institutionen, führt intensive Elterngespräche, erstellt Entwicklungsberichte und füllt diverse Fragebögen von Ärzt*innen, Therapeut*innen, usw., aus.

Um dem Kind mit erhöhtem Unterstützungsbedarf gleichwertige und bestmögliche Teilhabe und Bildungsarbeit zu ermöglichen, ist das gesamte Team unserer Kita, incl. der Inklusionsfachkraft, in die Betreuung des Kindes miteinbezogen. Dies ergibt sich aus dem gesetzlichen Anspruch, dem offenen Konzept und in erster Linie durch unsere positive Haltung zum Inklusionsgedanken. Durch dieses gemeinschaftliche Engagement des Teams ist es uns in der Regel möglich, auch bei personellen Engpässen, die vereinbarte Betreuungszeit des Kindes zu gewährleisten. Neben dem jährlichen Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, findet zusätzlich mit den Eltern eine enge Absprache zum, vom LVR geforderten Teilhabe und Förderplan, statt. Dieser wird von den Fachkräften der zuständigen Gruppen erstellt. Dieser Plan ist maßgeblich für die praktische, pädagogische Arbeit mit dem/n Kind/ern und ist allen pädagogischen Mitarbeitenden der Kita bekannt. Die dort formulierten Ziele und Inhalte helfen allen Teammitgliedern die Interessen des Kindes zu wahren. Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie z.B. Frühförderung, Autismuszentrum, Therapeut*innen und Logopäd*innen haben, zum Wohle des Kindes, in unserem Haus einen hohen Stellenwert. Es findet jährlich ein interdisziplinärer Austausch, der sogenannte „Runde Tisch“, statt. Bei dieser Zusammenkunft bringen sich die Eltern, im Sinne der Erziehungspartnerschaft, selbstverständlich mit ein. Alle Akteur*innen eint das gemeinsame Ziel, die Betreuung und die Förderung des Kindes zu optimieren.

Falls die Basisleistung I für die Betreuung des Kindes nicht ausreicht, können die Eltern über den LVR (Landschaftsverband Rheinland) individuelle heilpädagogische Leistungen in Form einer zusätzlichen Kita-Assistenz für ihr Kind beantragen. Da diese bei externen Sozialdiensten, Wohlfahrtsverbänden angestellt sind und nicht vom Träger, Kita Zweckverband, eingestellt werden, ist die Einbindung dieser Menschen in unserem Team von großer Bedeutung. Wir pflegen in unserem Haus einen regen Austausch mit ihr und binden diese in die Durchführung des Teilhabeund Förderplans für das Kind mit ein. Die Assistenz bekommt schon im Vorfeld Unterstützung in Form von Hospitationen und wird in Besprechungen miteingebunden, damit das Konzept des Hauses transparent wird. Die Aufgabe der Assistenz liegt darin, das Kind bei Alltagsverrichtungen, wie z.B. Toilettengang, Windelwechsel und Nahrungsaufnahme zu unterstützen. Bei eingeschränkter Mobilität des Kindes braucht das Kind Hilfestellung bei der Bewegung in der Kita. Falls das Kind aufgrund der Behinderung, andere Kinder oder sich selbst in Gefahr bringt, ist eine engmaschige Begleitung durch den Tag nötig.

Dabei achten wir sehr darauf die Selbstständigkeit des Kindes und die Partizipation zu fördern. Uns geht es eher um „Hilfe zur Selbsthilfe“ für das Kind. Falls das Kind unterstützende Angebote in einer Face to Face Betreuung braucht, oder wenn eine reizarme Umgebung punktuell nötig ist, ist die Assistenz eine notwendige und willkommene Unterstützung. Dafür nutzen wir die vorhandenen Nebenräume, den Mehrzweckraum und das Außengelände. Unser Ziel, das Kind schnellstmöglich in das Gruppengeschehen mit einzubeziehen, haben wir dabei weiter vor Augen.

Um dem Anspruch der inklusiv zu betreuenden Kindern gerecht zu werden, ist die Teilnahme der Mitarbeitenden an Fachtagen, Fortbildungen und E - Learningmodulen zum Thema Inklusion, unumgänglich. Der Träger Kita Zweckverband bietet durch das interne Fortbildungsangebot und durch die Fachberatungen ein vielfältiges Angebot. Passgenaue Fortbildungen durch Inhouseschulungen mit einer/m Fachreferentin/en oder bei Fremdanbietern, z.B. des Autismuszentrums, werden vom Träger ebenfalls begrüßt und ermöglicht.